AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.) Jede Person, die das Gelände der/des ISA e. V betritt, und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, erkennt die Benutzungsordnung an und akzeptiert diese.
2.) Alle NutzerInnen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von der Fachberatung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Fachberatung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
3.) Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen der/des ISA e.V z. B. die Nutzung der Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.
4.) Alle NutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
5.) Alle NutzerInnen sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Die NutzerInnen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind den Mitarbeitern bzw. der/dem Verein/GmbH (rechtlicher Träger der Werkstatt) unverzüglich zu melden.
6.) Der/die Verein ISA e.V haftet nicht für Personen- und Sachschäden sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Verein bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/innen, Aufsichtspersonen u. ä.).
Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Vorstand des Vereins dem geltend zu machen.
7.) Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter/innen oder seiner Mitarbeiter/innen (Fachberater/innen, Aufsichtspersonen u.ä.) sind Folge zu leisten, anderenfalls kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
8.) Der/die Verein haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des/der Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Mitarbeiter (Fachberater/innen, Aufsichtspersonen u.ä.) oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung/Anlagen (insbesondere ihrer Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) entstanden sind.
9.) Eltern sind verpflichtet ihre Kinder ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Anordnungen der Mitarbeiter/innen der/des ISA e.V befolgt werden müssen.
10.) Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.